Geltenden Besuchsregeln ab dem 21.12.2020

Sehr geehrte Angehörige,

Sehr geehrte BetreuerInnen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass wenden wir uns heute mit einem erneuten Informationsschreiben zur Corona Pandemie an Sie. Die mit dem Coronavirus in Verbindung stehenden Infektionszahlen steigen nach wie vor und offenbar unaufhaltsam in die Höhe. Auch mehren sich zunehmend die Medienberichte um Infektionsgeschehen in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Bislang waren diese für uns alle recht abstrakt, da wir bislang von einem Ausbruch verschont geblieben sind. Doch seit wenigen Tagen ist es nun eine traurige Gewissheit, dass auch wir in einer unserer Einrichtungen einen Infektionsausbruch feststellen mussten. Gleich mehrere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unsere Nassauer Altenpflegeeinrichtung sind aktuell dem durchaus tückischen Coronavirus ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund bleibt das Geschehen in Nassau nicht ohne Folgen für unsere anderen Einrichtungen. Wir möchten gerne die Gelegenheit nutzen, um Sie über eine Aktualisierung unserer Besuchsregelung zu informieren, die wir kurzfristig umsetzen werden. Diese Regelungen sind mit der Beratungs- und Prüfbehörde abgestimmt und werden vorerst bis zum 31.01.2021 befristet. Diese gestalten sich wie folgt:

  • Die Besuche können ausschließlich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr stattfinden.
  • Die Besuchsdauer ist hierbei auf maximal eine Stunde begrenzt.
  • Es dürfen sich maximal 2 Besucherinnen oder Besucher zur gleichen Zeit in der Einrichtung aufhalten.
  • Die Besuche finden nur im Besuchsraum oder nach Absprache mit Einrichtungsleitung im Bewohnerzimmer statt.
  • Besuche sind im Vorfeld anzumelden und kommen nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Einrichtung zu Stande.
  • Ausnahmen bilden Bewohnerinnen und Bewohner, welchen es nicht gut geht. Diese Ausnahmen sind ausschließlich mit der Einrichtungsleitung abzustimmen.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal eindringlich auf die strikte und konsequente Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften hinweisen:

  • Besucherinnen und Besucher müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen. Dies gilt insbesondere für das Tragen einer FFP2-Maske, die ordnungsgemäße Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu der zu besuchenden Bewohnerin oder zu dem zu besuchenden Bewohner.
  • Besuche von Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit erkennbaren Atemwegsinfektionen sowie Kontaktpersonen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Wir appellieren eindringlich an Sie, diese Regeln einzuhalten und zu beachten!

Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Maßnahmen allen Betroffenen, gerade zu dieser Zeit, sehr viel abverlangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn bei allen Maßnahmen, die wir ergreifen geht es schließlich nicht um irgendwen. Vielmehr dreht es sich hierbei um Ihre Eltern, Verwandte sowie unsere Kolleginnen und Kollegen und nicht zuallerletzt geht es auch um Sie selbst!

Wir für unseren Teil sind im Gedanken bei allen vom Infektionsgeschehen Betroffenen und beten für deren schnelle Genesung.

Ungeachtet dieser unglücklichen Situation möchten wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes, gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen! Außerdem wünschen wir Ihnen weiterhin für diese außergewöhnliche Zeit viel Kraft, Gesundheit und Gottes Segen!

Wie auch in der Vergangenheit können Sie sich gerne bei weiteren Ideen, Anregungen, Fragen oder Unklarheiten an Torsten.Hommrich@Stiftung-friedenswarte.de wenden oder Ihre Einrichtungsleitung kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Hommrich
Geschäftsbereichsleitung

Oliver Eggert
Fachvorstand