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Zuhause Wohnen – Mit unseren ambulanten Diensten

Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden führen zu können. Damit dies auch gelingt, bieten wir Ihnen mit unseren ambulanten Diensten Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens.

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Häufig gestellte Fragen

Ambulante Dienste

Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung ihren Alltag dauerhaft nicht selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.

Die häusliche Krankenpflege umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungs-Schwerpunkte:
1. Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird von Patienten am häufigsten benötigt. Ihr Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder die Dekubitusversorgung.

2. Grundpflege
Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege und Ernährung.

3. Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten zu Hause gepflegt werden. Damit das möglich ist, bekommen Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung Sachleistungen oder Pflegegeld. Sachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegekräften, zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet seine Arbeit direkt mit der Pflegekasse ab. Unterstützung durch den Pflegedienst gibt es zum Beispiel in diesen Bereichen:
• Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
• Ernährung: Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
• Mobilität: Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen
• Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Pflegegeld bekommt man, wenn ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Das können zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn sein. Man kann Sach- und Geldleistungen auch kombinieren.

Manche Menschen, die pflegebedürftig sind, benötigen wenig Hilfe im Alltag. Zum Beispiel nur im Haushalt oder zum Einkaufen. Andere Menschen hingegen benötigen Hilfe und Betreuung rund um die Uhr. Jeder Pflegebedürftige hat daher einen sogenannten Pflegegrad. Welchen Pflegegrad man hat, hängt letztlich davon ab, wie viel Unterstützung man benötigt. Wenn Sie eine grobe Einschätzung haben möchten, welcher Pflegegrad bei Ihnen oder einem Angehörigen vorliegt, können Sie hier den kostenlosen Pflegegradrechner benutzen.

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist bei Ihrer zuständigen Krankenkasse angegliedert. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK prüft die Pflegebedürftigkeit und schreibt ein Gutachten für die Pflegekasse. Die Pflegekasse spricht mit Ihnen einen Termin für den Besuch des MDK ab. Der Gutachter kommt dann zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim. Er guckt sich an, wie selbständig jemand ist und wie viel Hilfe oder Pflege jemand braucht. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann den Pflegegrad mit. Der MDK arbeitet für die gesetzlichen Pflegeversicherungen. Die MEDICPROOF ist der medizinische Dienst für die privaten Pflegeversicherungen. Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag auch stellen. Hierzu brauchen sie allerdings eine Vollmacht.

Es werden insgesamt fünf Pflegegrade unterschieden wie folgt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Wenn Sie eine grobe Einschätzung haben möchten, welcher Pflegegrad bei Ihnen oder einem Angehörigen vorliegt, können Sie hier den kostenlosen Pflegegradrechner benutzen.

Wenn die eigentliche Pflegeperson nicht pflegen kann, zum Beispiel weil sie in Urlaub oder krank ist, bezahlt die Pflegeversicherung eine Verhinderungspflege. Verhinderungspflege bedeutet, dass eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst für einige Zeit die Pflege zu Hause übernimmt. Voraussetzung für die Verhinderungspflege: Eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) hat den pflegebedürftigen Menschen schon mindestens sechs Monate betreut. Die Pflegeversicherung bezahlt die Verhinderungspflege bis zu 48 Tage im Jahr. Sie können diese Tage komplett am Stück in Anspruch nehmen oder aufgeteilt. Zum Beispiel einzelne Tage, Wochen oder auch nur einzelne Stunden. Das Geld für die Verhinderungspflege müssen Sie bei der Krankenkasse beantragen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI), Paragraf 39.

Jeder Pflegebedürftige mit einem Pfleggrad von 2 bis 5 hat Anspruch auf Kurzzeitpflege. In der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht und gepflegt. Kurzzeitpflege findet also in einem Pflegeheim statt und nicht zu Hause. Dies ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Die Pflegeversicherung bezahlt die Kurzzeitpflege, wenn pflegende Angehörige:

  • im Urlaub oder krank sind
  • mit der Pflege überfordert sind
  • der Gesundheits-Zustand des Pflegebedürftigen für einige Zeit schlechter ist
  • teilstationäre Pflege nicht möglich ist

Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI), Paragraf 42.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann man kombinieren. Wenn man zum Beispiel nur einen Teil der Kurzzeitpflege benötigt, kann man die Verhinderungspflege einen längeren Zeitraum bekommen. Das gilt auch umgekehrt.