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Unsere stationären Einrichtungen

Unsere Einrichtungen sind nicht nur Häuser, in denen ältere Menschen versorgt werden. Sie sind vor allem ein Zuhause. Wir möchten unseren Bewohnern die Möglichkeit geben, ihren Tag abwechslungsreich zu gestalten, mit seniorengerechten Aktivitäten, individueller Betreuung und mit liebevoller Zuwendung.

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Häufig gestellte Fragen

Stationäre Pflege

Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen haben Versicherte der Sozialen Pflegeversicherung dann, wenn Sie in einen der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft sind.

Auch Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können die vollstationäre Pflege wählen. In diesem Fall besteht allerdings „nur“ der Anspruch auf einen Zuschuss für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Zuschuss beträgt derzeit 125,00 Euro monatlich.

Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus den Kosten für die allgemeine Pflege, für die Unterkunft sowie die Verpflegung, der Ausbildungrefinazierungsbeitrag, die Ausbildungszulage und aus den Investitionskosten zusammen.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch über die Kosten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der vollstationären Pflegeleistungen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Form von pauschalierten Leistungsbeträgen.

Der Sachleistungsbetrag ist abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad.

Pflegebedürftigkeit in Graden max. Leistungen (pro Monat)
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Die Pflegekasse übernimmt keine sogenannten „Hotelkosten“. Hierzu gehören die Unterkunft und die Verpflegung. Ebenfalls werden von der Pflegekasse keine eventuell vereinbarten Serviceleistungen übernommen, wie zum Beispiel Telefon- oder Internetgebühren.

Auch die Investitionskosten, für beispielsweise die Renovierungen oder die Anschaffung von Mobiliar, werden nicht mit den oben genannten Leistungsbeträgen der Sozialen Pflegeversicherung abgedeckt.

Auch muss der sogenannte „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (kurz: EEE) vom Versicherten übernommen werden.

Dieser EEE beträgt derzeit in unseren Einrichtungen:

Georg-Vömel-Haus Bad Ems 809,78 Euro
Haus Hohe Lay Nassau 885,22 Euro
Haus Sonnenblick 782,40 Euro

Der „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE) ist ab dem 01.01.2017 eingeführt worden. Das bedeutet, dass alle Pflegebedürftigen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen, den Aufwendungen für Betreuung und Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zu tragen haben.

Mit dieser Regelung steigt der vom Pflegebedürftigen – oder auch vom Sozialhilfeträger – zu tragende Eigenanteil mit einer steigenden Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht mehr an, wie dies in der Zeit bis Dezember 2016 der Fall war.