Nachruf: Dr. Manfred Unglaub

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Trauer um Dr. Manfred Unglaub

Dr. Manfred Unglaub ist tot. Der langjährige Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte Bad Ems starb am Freitag, dem 14. Juli 2022, einen Tag vor seinem 91. Geburtstag.

Dr. Unglaub wurde in Bayreuth am 15. Juli 1931 geboren, studierte in Erlangen, Berlin und Graz und promovierte zum Doktor der Staatswissenschaften. Dr. Unglaub war zunächst Mitarbeiter eines großen Kölner Versicherungskonzerns. Dann wechselte Dr. Unglaub zum Statistischen Landesamt in Bad Ems und war dort 32 Jahre in leitender Stellung tätig. So war er unter anderem der Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz. Ehrenamtlich leitete Dr. Manfred Unglaub mehr als 25 Jahre lang das Kuratorium der Stiftung Diakoniewerk Bad Ems. In Anerkennung seiner Arbeit im Aufsichtsgremium der Stiftung wurde ihm 2016 das Goldene Kronenkreuz der Diakonie verliehen. Das Kronenkreuz ist das Dankzeichen der Diakonie. Es ist kein Orden und keine Auszeichnung, sondern Ausdruck des Dankes und der Wertschätzung für die Treue und den Einsatz im Dienste des Nächsten.
„Mit Dr. Manfred Unglaub verlieren wir mehr als nur einen Wegbegleiter, der mehr als 25 Jahre die Geschichte der Stiftung Diakoniewerk erlebt und mitgeprägt hat. Wir verlieren einen guten Freund und hochgeschätzten Ratgeber, einen charismatischen Menschen, der sich nicht nur mit seinem Fachwissen und seinem Sachverstand, sondern auch mit seiner ganz besonderen Persönlichkeit in unserer Stiftung hohes Ansehen erworben hat. Wir sind sehr dankbar für seinen langjährigen Einsatz“, so Siegfried Preuß, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung. „Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.“

Dr. Manfred Unglaub
Copyright: Bernd-Christoph Matern Evangelische Öffentlichkeitsarbeit Rhein-Lahn

29.11.2021 Update – Angehörigeninformation – COVID-19 Virus

Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte

Sehr geehrte Angehörige,
Sehr geehrte BetreuerInnen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass wenden wir uns heute mit einem erneuten Informationsschreiben zur
Corona Pandemie an Sie. Die mit dem Coronavirus in Verbindung stehenden Infektionszahlen
steigen nach wie vor und offenbar unaufhaltsam in die Höhe. Auch mehren sich zunehmend
die Medienberichte um Infektionsgeschehen in Altenpflegeeinrichtungen als auch Notstände
auf den Intensivstationen in den Krankenhäusern. Das aktuelle Infektionsgeschehen stellt für
die Friedenswarte als Organisation eine erhebliche Belastungsprobe da. Vor diesem
Hintergrund nutzen wir die Gelegenheit, um Sie über eine Aktualisierung unserer
Besuchsregelung zu informieren, die wir kurzfristig umsetzen werden. Diese gestalten sich wie
folgt:

Besuchsregeln

  • Jede/r Besucher*inn muss – unabhängig des Immunisierungsstatus – einen gültigen
    Nachweis über einen Negativen POC Test, welcher nicht älter als 24 Stunden ist,
    mitbringen und vorhalten.

    • Diesen Test auf das Coronavirus bitten wir in einem Testzentrum in Ihrer Umgebung durchführen zu lassen.
    • Alternativ kann die Testung auch vor Ort in unserer Einrichtung erfolgen. Aufgrund von fehlenden personellen Ressourcen können wir diese allerdings nur in einem festgelegten Zeitraum anbieten
      • Haus Hohe Lay: Montag bis Freitag von 10:00-12:00 Uhr sowie von 14:00-17:00 Uhr
      • Haus Sonnenblick: Nach telefonischer Absprache (02620 9539-0)
      • Georg-Vömel-Haus: Nach telefonischer Absprache (02603 602-0)
    • Wir weisen Ausdrücklich darauf hin, dass wir Personen ohne gültiges Test-Zertifikat von einem zugelassenen Testzentrum den Eintritt in unsere Einrichtung verwehren müssen.
  • Wir sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben konsequent zu kontrollieren. Bitte halten Sie hierzu beim Betreten der Einrichtung Ihren Impfnachweis, Ihren Personalausweis und den gültigen negativen PoC-Testnachweis bereit und legen diese den Kolleg*innen des Bewohnerbüros unaufgefordert vor.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist zum Schutz der Bewohner*innen während der
    Besuchszeit Pflicht! Andere Masken sind nicht erlaubt!
  • Des Weiteren gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Diese sind strickt und stets einzuhalten.

Besuchszeiten unserer Einrichtungen:

  • Haus Hohe Lay:
    • Montag – Freitag: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
    • Samstag, Sonntag und Feiertage: 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
  • Haus Sonnenblick:
    • Montag – Sonntag: 10 bis 16 Uhr
  • Georg-Vömel-Haus:
    • Montag – Freitag von 09.00 Uhr – 17.00 Uhr
    • Samstag, Sonntag und Feiertag von 10.00 Uhr – 17.00 Uhr

Wir appellieren eindringlich an Sie, diese Regeln einzuhalten und zu beachten!
Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Maßnahmen allen Betroffenen, gerade zu dieser
Zeit, sehr viel abverlangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn bei allen Maßnahmen, die
wir ergreifen geht es schließlich nicht um irgendwen. Vielmehr dreht es sich hierbei um Ihre Eltern, Verwandte sowie unsere Kolleginnen und Kollegen und nicht zuallerletzt geht es auch um Sie selbst!

Ungeachtet dieser wieder sehr herausfordernden Situation möchten wir Ihnen und Ihren
Familien eine gesegnete Vorweihnachtszeit wünschen! Außerdem wünschen wir Ihnen
weiterhin für diese außergewöhnliche Zeit viel Kraft, Gesundheit und Gottes Segen!

Wie auch in der Vergangenheit können Sie sich gerne bei weiteren Ideen, Anregungen, Fragenoder Unklarheiten an die jeweilige Einrichtungsleitung wenden.

03.05.2021 Update – Angehörigeninformation – COVID-19 Virus

Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte

Neue Landesverordnung (RLP) – Geltenden Besuchsregeln ab dem 03.05.2021

Sehr geehrte Angehörige, 

sehr geehrte Betreuer:innen, 

sehr geehrte Damen und Herren, 

wir hoffen das Sie und Ihre Familien alle wohl auf sind und es Ihnen trotz der anhaltenden Pandemie gut geht. 

Wir melden uns heute bei Ihnen, um Sie darüber in Kenntnis zu setzten, das ab dem 03.05.2021 eine neue Landesverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Pflegeheimen in Kraft tritt. Diese Verordnung bringt vielerlei Neuerung und auch Lockerung unter gewissen Umständen mit sich. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Besuchsregelungen von stationären Einrichtungen und diese möchten wir Ihnen nachfolgend gerne kurz vorstellen. 

Vorweg möchten wir noch erwähnen, dass wir die neue Landesverordnung mit gemischten Gefühlen vernehmen. Zum einen freuen wir uns natürlich für unsere Bewohner:innen, das wir langsam beginnen zur Normalität zurück zu kehren, zum anderen sorgen wir uns selbstverständlich weiterhin um die Sicherheit der uns anvertrauten Menschen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, trotz Lockerungen umsichtig zu bleiben und vor allem hygienische Maßnahmen minutiös zu beachten. 

Die Lockerungen gründen vor allem auf dem vorliegenden Immunisierungsgrad der Bewohnerschaft. Darunter versteht man den Anteil der Bewohnerschaft, welcher entweder beide Impfungen erhalten hat und somit 14 Tagen nach der letzten Impfung über einen vollständigen Impfschutz verfügt, Bewohner:in die eine COVID-19-Infektion in den letzten 6 Monaten überwunden haben oder Bewohner:in die eine COVID-19-Infektion überwunden haben und die erste Impfung erhalten haben. 

Dank der hohen Impfbereitschaft innerhalb der einzelnen Einrichtungen liegen die derzeitigen Immunisierungsgrade in allen Einrichtungen über 80%. Im Detail sind im Georg-Vömel-Haus 97%, im Haus Hohe Lay 93% und im Haus Sonnenblick 89% der Bewohnerschaft als immun zu betrachten. Die Zahlen sind jedoch eine Momentaufnahme und können sich in beide Richtungen verändern, da Bewohner:in nach einer Infektion nur für 6 Monate als Immun gelten. Dabei möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei den „noch“ nicht immunen Bewohner:innen nicht zwangsläufig um Impfverweigerer handelt, sondern diverse andere Gründe vorliegen können, die einer Impfung entgegenstehen. Wie der tagesaktuelle Immunitätsgrad ist, können Sie in den jeweiligen Einrichtungen erfragen. 

Der Immunitätsgrad ist vor allem wichtig für die Planung von Ihren Besuchen. Die Landesverordnung sieht vor, dass bei einem Immunisierungsgrad unter 75% maximal zwei Besucher:innen pro Tag und Bewohner zulässig sind. Bei über 75% aber unter 90% sind vier 

Besucher:innen aus maximal vier Hausständen erlaubt. Bei über 90% gibt es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Besucheranzahl. 

Weiterhin gilt für Sie als Besucher:in die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und das Hinterlassen der Kontaktdaten. Worüber wir uns sehr freuen ist die Möglichkeit auf den Verzicht des Mindestabstandes. Das heißt, dass Sie ihren Angehörigen wieder in die Arme schließen können. Vorausgesetzt ist, dass bei Ihrem Angehörigen von einer Immunisierung auszugehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, konsequent zum Schutze ihres Angehörigen, auf den Mindestabstand zu achten. In jedem Fall müssen Sie den Mindestabstand zu anderen Besucher:in und Bewohner:in einhalten. 

Unabhängig von der Immunisierung ist die Wahl des Besuchsortes: Es können Besuche wieder in den Räumlichkeiten stattfinden, in dem Sie auch vor Beginn der Pandemie stattgefunden haben. Es steht Ihnen natürlich frei, mit Ihren Angehörigen die Einrichtung zu verlassen. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden ist für den/die Bewohner:in das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für 7 Tage außerhalb des eigenen Zimmers verpflichtend. Eine räumliche Absonderung ist nicht mehr erforderlich. 

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit zur Ausübung von Gemeinschaftsaktivitäten. Hier ist wieder der Immunisierungsgrad der gesamten Bewohnerschaft ausschlaggebend für den Umfang der Maßnahmen. Bei einem Grad unter 75% sind Gemeinschaftsaktivitäten gestattet, sofern der/die Bewohner:in mindestens einen Mund-Nasen-Schutz trägt und der Mindestabstand eingehalten wird. Bei über 75% aber unter 90% sind Gemeinschaftsaktivitäten mit Angehörigen die eine FFP2-Maske tragen möglich. Bewohner:in tragen auch hier einen Mund-Nasen-Schutz und der Mindestabstand muss eingehalten werden. Bei über 90% kann auf den Mindestabstand verzichtet werden. Angehörige müssen weiterhin FFP2-Masken tragen, Bewohner:innen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. 

Abschließend möchten wir Ihnen noch einen Überblick über die neuen Testregelungen der Landesverordnung geben: Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen werden zukünftig bei einem Inzidenzwert von über 100 zweimal pro Woche getestet. Liegt eine Immunisierung vor, werden die Personen einmal pro Woche getestet. Bei einem Inzidenzwert von unter 100 werden Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen einmal pro Woche getestet und bei vorliegender Immunisierung nur noch einmal in 14 Tagen. 

Sie als Besucher:in werden bei einem Inzidenzwert von über 100 vor Betreten der Einrichtung, wie gewohnt, von uns getestet. Aufgrund dessen, das die Testung von einer Fachkraft durchgeführt werden muss, bitten wir Sie Ihren Besuch und die notwendige Testung, wie gewohnt vorher anzukündigen. Dafür melden Sie sich bitte ab Montag in den jeweiligen Bewohnerbüros für Termine in der laufenden Woche. Sie können den bei uns durchgeführten und dokumentierten PoC-Antigen-Schnelltest ebenfalls in anderen Einrichtungen, Einkaufsläden, Friseur, etc. geltend machen. Sollten Sie bereits über einen negativen Test verfügen, der nicht 

älter als 24 Stunden ist und von einem Testzentrum, Arzt, Apotheker oder einer anderen Einrichtung mit entsprechender Berechtigung durchgeführt und bestätigt wurde, ist eine Testung vor Ort nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch, dass Laientests nicht akzeptiert werden können. Ebenfalls können wir von einer Testung absehen, wenn Sie uns einen vollen Impfschutz nachweisen können (Impfausweiß). 

Bei einem Inzidenzwert von unter 100 sieht die Landesverordnung bei Besucher:innen keine Testpflicht vor Betreten mehr vor. Wir bitten Sie jedoch eine Testung zum Schutze unserer Bewohner:innen in Erwägung zu ziehen. 

Das waren die Kernpunkte der neuen Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen. Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen eine Infografik mit allen wichtigen Punkten erstellt und diesem Schreiben beigefügt. Die komplette Landesverordnungen können Sie auf der Seite des Landes einsehen (www.corona.rlp.de). Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu. 

Abschließend möchten wir uns für Ihre bisher entgegengebrachte Geduld, Ihr Verständnis und Ihre vielseitige Unterstützung bedanken. Wir hoffen das im Verlauf dieses Jahres noch weitergehende Lockerung stattfinden und wir gemeinsam, Schritt für Schritt, zur Normalität zurückkehren können. Das wünschen wir uns für Sie, für unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber vor allem für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie Gesund! 

Mit besten Grüßen! 

Torsten Hommrich

Geschäftsbereichsleitung

Oliver Eggert
Fachvorstand

Landesverordnung Infografiken

21.12.2020 Update – Angehörigeninformation – COVID-19 Virus

Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte

Geltenden Besuchsregeln ab dem 21.12.2020

Sehr geehrte Angehörige,

Sehr geehrte BetreuerInnen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass wenden wir uns heute mit einem erneuten Informationsschreiben zur Corona Pandemie an Sie. Die mit dem Coronavirus in Verbindung stehenden Infektionszahlen steigen nach wie vor und offenbar unaufhaltsam in die Höhe. Auch mehren sich zunehmend die Medienberichte um Infektionsgeschehen in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Bislang waren diese für uns alle recht abstrakt, da wir bislang von einem Ausbruch verschont geblieben sind. Doch seit wenigen Tagen ist es nun eine traurige Gewissheit, dass auch wir in einer unserer Einrichtungen einen Infektionsausbruch feststellen mussten. Gleich mehrere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unsere Nassauer Altenpflegeeinrichtung sind aktuell dem durchaus tückischen Coronavirus ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund bleibt das Geschehen in Nassau nicht ohne Folgen für unsere anderen Einrichtungen. Wir möchten gerne die Gelegenheit nutzen, um Sie über eine Aktualisierung unserer Besuchsregelung zu informieren, die wir kurzfristig umsetzen werden. Diese Regelungen sind mit der Beratungs- und Prüfbehörde abgestimmt und werden vorerst bis zum 31.01.2021 befristet. Diese gestalten sich wie folgt:

  • Die Besuche können ausschließlich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr stattfinden.
  • Die Besuchsdauer ist hierbei auf maximal eine Stunde begrenzt.
  • Es dürfen sich maximal 2 Besucherinnen oder Besucher zur gleichen Zeit in der Einrichtung aufhalten.
  • Die Besuche finden nur im Besuchsraum oder nach Absprache mit Einrichtungsleitung im Bewohnerzimmer statt.
  • Besuche sind im Vorfeld anzumelden und kommen nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Einrichtung zu Stande.
  • Ausnahmen bilden Bewohnerinnen und Bewohner, welchen es nicht gut geht. Diese Ausnahmen sind ausschließlich mit der Einrichtungsleitung abzustimmen.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmal eindringlich auf die strikte und konsequente Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften hinweisen:

  • Besucherinnen und Besucher müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen. Dies gilt insbesondere für das Tragen einer FFP2-Maske, die ordnungsgemäße Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu der zu besuchenden Bewohnerin oder zu dem zu besuchenden Bewohner.
  • Besuche von Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit erkennbaren Atemwegsinfektionen sowie Kontaktpersonen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Wir appellieren eindringlich an Sie, diese Regeln einzuhalten und zu beachten!

Wir sind uns darüber bewusst, dass diese Maßnahmen allen Betroffenen, gerade zu dieser Zeit, sehr viel abverlangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn bei allen Maßnahmen, die wir ergreifen geht es schließlich nicht um irgendwen. Vielmehr dreht es sich hierbei um Ihre Eltern, Verwandte sowie unsere Kolleginnen und Kollegen und nicht zuallerletzt geht es auch um Sie selbst!

Wir für unseren Teil sind im Gedanken bei allen vom Infektionsgeschehen Betroffenen und beten für deren schnelle Genesung.

Ungeachtet dieser unglücklichen Situation möchten wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes, gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen! Außerdem wünschen wir Ihnen weiterhin für diese außergewöhnliche Zeit viel Kraft, Gesundheit und Gottes Segen!

Wie auch in der Vergangenheit können Sie sich gerne bei weiteren Ideen, Anregungen, Fragen oder Unklarheiten an Torsten.Hommrich@Stiftung-friedenswarte.de wenden oder Ihre Einrichtungsleitung kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Hommrich
Geschäftsbereichsleitung

Oliver Eggert
Fachvorstand

28.10.2020 Update – Angehörigeninformation – COVID-19 Virus

Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte

Angehörigeninformation zum Corona-Virus vom 28.10.2020

Sehr geehrte Angehörige,

Sehr geehrte BetreuerInnen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wenden wir uns mit einem erneuten Informationsschreiben an Sie. Wie in unserem letzten Informationsschreiben kurz angeschnitten steigen deutschlandweit die Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus drastisch an. Auch in den beiden Landkreisen Rhein Lahn und Westerwald steigen die Inzidenzwerte stetig an. Nach Maßgabe des MSAGD (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz) in Zusammenarbeit mit dem LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) wurde ein Stufenplan entwickelt. Dieser baut sich wie folgt auf:

Stufe 1: „Einrichtungen mit Erkrankungen oder Verdachtsfällen der Kategorie I und II einer SARS-COV-2-Infektion bei Bewohnerinnen und Bewohnern und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“.

Stufe 2: „Einrichtungen ohne Erkrankungen und Verdachtsfälle der Kategorie I und II einer SARS-COV-2-Infektion, aber mit hohem Infektionsgeschehen im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt1 “, wobei das Infektionsgeschehen hier nicht punktuell auf ein Geschehen begrenzt ist. Einschränkende Maßnahmen in Stufe 2 können nur aufgrund behördlicher Feststellung des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt umgesetzt werden.

 Stufe 3: „Einrichtungen ohne Erkrankung und Verdachtsfälle einer SARS-COV-2-Infektion und ohne hohes Infektionsgeschehen im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt“.

Dieser Stufenplan ist von den Einrichtungen der stationären Langzeitpflege entsprechend zur Anwendung zu bringen, wenn sich das Infektionsgeschehen in den Landkreisen verändert. In den Handlungsstatuten ist unter anderem beschrieben, dass die Einrichtungen fortlaufend eine Risikobewertung bezogen auf die Inzidenzwerte durchführen. Infektionsfälle oder Verdachtsfälle der Kategorie I und II muss der Träger bzw. die Leitung der Einrichtung an das Gesundheitsamt melden.  Ebenso berät das Gesundheitsamt gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung, abhängig vom Infektionsgeschehen in und außerhalb der Einrichtung (im Landkreis, der kreisfreien Stadt), ob und wenn ja welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Alle Regelungen zu Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Husten-Nies-Etikette, Hände-Desinfektion sind unbedingt und stets einzuhalten. Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sowie COVID-19-Infizierte dürfen die Einrichtung nicht betreten.  Zur Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens sind entsprechende Register mit den Angaben zu den Besucherinnen und Besuchern zu führen und gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben für vier Wochen aufzubewahren.

In den vergangenen Tagen ist der Inzidenzwert im Westerwaldkreis auf über 80 angestiegen und wird damit in der Karte des MSAGD rot angezeigt. Ebenso stellt sich die Lage im Rhein Lahn Kreis dar. Es ist zu befürchten, dass die Inzidenzzahlen noch weiter ansteigen werden.

Die uns anvertrauten Menschen sind allesamt der Gruppe der Hochrisikopatienten zuzuordnen. In diesem Bewusstsein treten wir und unsere Kolleginnen und Kollegen jeden Tag dafür ein, die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen und ihnen die bestmögliche Betreuung und Versorgung zukommen zu lassen. Leider bedeutet dies mit Blick auf die gegenwärtige Situation auch, dass wir deutlich abwägen müssen, wie wir mit möglichen Infektionsrisiken für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen, umgehen.

Hierfür wurden Pandemie-Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die dem jeweiligen Stufenplan und den damit verbundenen Entwicklungen im jeweiligen Landeskreis angepasst werden müssen. Der Grad der Schutzstufe kann auf der Seite des Robert-Koch Instituts Covid-19-Dashboard  eingesehen werden.

Nach Abstimmung mit dem Zuständigen Gesundheitsamt in Montabaur sowie auch der BP LWTG bitten wir Sie nochmals eindringlich für den Zeitraum der Besuche, zu Ihrem eigenen und zum Schutz unserer BewohnerInnen und KollegInnen, die nachfolgenden Regeln zu jeder Zeit konsequent einzuhalten.

Die Nachfolgenden Schutzmaßnahmen sind entsprechend als aufeinander aufbauend zu betrachten. Dies bedeutet, dass die Schutzmaßnahmen in der Warnstufe gelb sind entsprechend auch in der Warnstufe Orange einzuhalten. Die Schutzmaßnahmen in Warnstufe Gelb und Orange behalten ihre Gültigkeit stets fortlaufend dann auch in Warnstufe rot und so weiter.

Besuchsregeln entsprechend des Stufenplans bei „Neuinfektionen von 50 infizierten pro 100 000 Menschen in den letzten 7 Tagen“:

Gelb (Warnstufe)

  • Bitte kommen Sie nur dann zu Besuch, wenn Sie frei von den allgemein bekannten Corona Symptomen sind. Diese sind beispielsweise:
  • Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Atemwegserkrankungen, Durchfall, Geschmacks- oder Geruchsverlust, trockener Husten.
  • Bitte tragen Sie während des kompletten Besuches auch im Bewohnerzimmer eine FFP2-Maske
  • Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Einrichtung die Hände.
  • Bitte wahren Sie zu jeder Zeit den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m
  • Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zu anderen Bewohnern auf
  • Bitte achten Sie darauf, dass Besuche nur im Bewohnerzimmer, im Besucherraum oder im Außenbereich stattfinden dürfen. Der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen wie Speisesaal, Aufenthaltsbereiche oder Dienstzimmer ist nicht gestattet.
  • Bitte begeben Sie sich auf direktem Weg auf das Zimmer Ihrer Angehörigen
  • Sollten Sie Gesprächsbedarf mit den Pflegekräften haben, bitten wir Sie, sich über die Rufanlage bemerkbar zu machen.
  • Für die Dauer der Besuche darf keinerlei körperlicher Kontakt wie beispielsweise Umarmungen, Küsse, Handschütteln, Streicheln oder ähnliches stattfinden.
  • Die Besuchszeit ist auf maximal zwei Besucher pro Bewohner/pro Tag beschränkt.

Orange (Gefahrenstufe) Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen:

  • Vor Besuchsantritt bitten wir Sie, sich über die Klingel am Eingangsbereich zu melden oder im Vorhinein einen Termin abzustimmen. Hierzu wenden Sie sich gerne an unser Bewohnerbüro. Bitte bringen Sie einen kleinen Moment Geduld an der Eingangstüre mit, die Kolleginnen und Kollegen öffnen Ihnen zeitnah!

Rot (Alarmstufe) Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen:

  • Besuchszeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für Berufstätige bis zusätzlich 18-19 Uhr
  • An den Wochenenden 10-12 Uhr und 14-16 Uhr

Dunkelrote Stufe

  • Wir informieren über weitere Maßnahmen.

Unabhängig von diesen Besuchsregelungen stehen Ihnen selbstverständlich die bekannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon und Skype weiter zur Verfügung. Selbstredend informieren wir Sie zeitnah über neue Entwicklungen sobald diese absehbar sind.

Wie auch in der Vergangenheit können Sie sich gerne bei weiteren Ideen, Anregungen, Fragen oder Unklarheiten an Torsten.Hommrich@Stiftung-friedenswarte.de wenden oder Ihre Einrichtungsleitung kontaktieren.

Wir wünschen Ihnen weiterhin für diese außergewöhnliche Zeit viel Kraft, Gesundheit und Gottes Segen!

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Hommrich

Geschäftsbereichsleitung

Angehörigeninformation – COVID-19 Virus

Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte
Sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte BetreuerInnen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Pandemie und damit einhergehenden Ein- und Beschränkungen, haben uns alle in vergangenen Monaten sehr gefordert. Erlassene Verordnungen und Maßnahmen verfolgten das Ziel, unsere Mitmenschen und jeden von uns persönlich, vor Wirkungen und Folgen einer COVID-19-Infektion zu schützen. Allerdings hatten diese Maßnahmen auch weitreichende Konsequenzen für unser tägliches Leben und unser Miteinander.
Mit Blick auf die gegenwärtige Situation lässt sich grundsätzlich beobachten, dass die Zahl der Infektionen in Rheinland-Pfalz insgesamt zurückgegangen ist. Dies ist sicherlich auf das umsichtige gesellschaftliche Handeln eines jeden Einzelnen von uns zurückzuführen. Daher kann mit Stand von heute in einer ersten Zwischenbilanz festgestellt werden, dass die Maßnahmen und Verordnungen, dank unser aller Mitwirkung, erfolgreich umgesetzt wurden. Denn alle Verordnungen und Maßnahmen sind von den Menschen, die durch diese betroffen sind und diese befolgen, abhängig.
Nach nunmehr vier Monaten der Distanz, werden die Einschränkungen und Restriktionen seitens der politischen Vertreter zunehmend gelockert. Dies führt uns mit rasanten Schritten ein Stück weit zu unserer gewohnten Normalität und Gemeinschaft zurück. Auch wir sind von diesen Lockerungen betroffen und freuen uns, über eine sehr deutliche Reduzierung der für uns geltenden Maßnahmen hinsichtlich der Besuchsmöglichkeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Dennoch darf bei all der Freude, die damit einhergeht, nicht vergessen werden, dass das Virus noch da ist!  Alle Maßnahmen, die in unseren Einrichtungen umgesetzt wurden, haben bis zum heutigen Tag einen Beitrag dazu geleistet, dass wir keinen positiv auf COVID 19 getesteten Fall in unseren Einrichtungen verzeichnen mussten. Wenn wir den Blick nun nach vorne richten, wollen wir alle, dass dem so bleibt. Allerdings will angemerkt werden, dass zunehmenden Lockerungen auch höhere Eigenverantwortung folgt. Daher ist es an uns allen, weiterhin mit größter Sorgfalt gemeinsam unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin wirksam zu schützen.
Durch die neue Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 26. Juni 2020 werden die Besuchs- und Ausgangsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich gelockert. Die neue Landesverordnung tritt somit am 01. Juli 2020 für die Dauer von zwei Monaten in Kraft.
Wir wissen alle, dass sowohl ein Infektionsgeschehen in der unmittelbaren kommunalen Umgebung der Einrichtung oder gar ein Infektionsgeschehen in einer Einrichtung selbst, die Lockerungen sofort wieder zugunsten eines maximal gebotenen Infektionsschutzes aufgehoben werden können.
Somit appellieren wir an jeden Besucher und jede Besucherin in unserer Einrichtung stets und zu jeder Zeit die gebotenen Hygienerichtlinien und Abstandsregelungen einzuhalten. Wir bitten Sie weiter an der Eingangstür zu unserer Einrichtung zu klingeln. Sie werden dann von einer Kollegin oder einem Kollegen abgeholt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nun nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings möchten wir Sie dennoch dazu anhalten und darum bitten Ihre Besuche vorher anzukündigen. Hiermit ermöglichen Sie uns und unseren Kolleginnen und Kollegen eine bessere Organisation. Schon jetzt danken wir Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Zusammenfassende Besuchsänderungen der neuen LVO sind:
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen täglich zwei Besucherinnen und Besucher empfangen.
  • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, in separaten Besucherräumen sowie in Gartenanlagen und Außenbereichen zulässig.
  • Alle Besucher müssen weiterhin die Versicherung zur Symptomfreiheit ausfüllen.
  • Besucherinnen und Besucher müssen sich auf direktem Weg, unter Vermeidung von weiterem Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu den Bewohnerzimmern, den Besucherräumen oder der Gartenanlagen und den Außenbereichen begeben. Wir wissen, dass dieser Punkt für alle eine Herausforderung darstellt, bitten Sie aber dennoch um dessen Beachtung.
  • Besucherinnen und Besucher müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen. Dies gilt insbesondere für das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung, die ordnungsgemäße Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu der zu besuchenden Bewohnerin oder zu dem zu besuchenden Bewohner.
  • Besuche von Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit erkennbaren Atemwegsinfektionen sowie Kontaktpersonen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit. Bleiben Sie gesund!

Aktuelle Informationen – COVID-19 Virus (Coronavirus)

Stiftung Diakoniewerk Friedenswarte

Sehr geehrte Angehörige, 

Sehr geehrte BetreuerInnen, 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute wenden wir uns mit einer erfreulichen Nachricht an Sie. Wie in unserem letzten Informationsschreiben angekündigt, befanden wir uns mit den Gesundheitsämtern des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises im Austausch über mögliche Besuchsregelungen für unsere Einrichtungen, dem Haus Hohe Lay in Nassau, dem Georg Vömel Haus in Bad Ems und dem Haus Sonnenblick in Simmern. Auf Grundlage der neuen und ab dem 07.05.2020 gültigen zweiten Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen der Pflege nach den §§ 4 und 5 des LWTG, i.V.m. der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 haben wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Gesundheitsämter und in enger Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen sowie unserer Hygienebeauftragten ein Besuchskonzept für unsere Einrichtungen erarbeitet. Dieses Konzept wurde nun durch die zuständigen Gesundheitsämter des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises genehmigt. Daher freuen wir uns sehr über einen enorm wichtigen Schritt in diesen schwierigen Zeiten und über die Möglichkeit unseren Bewohnerinnen den Besuch von Ihren Liebsten wieder ermöglichen zu können. Wir versichern Ihnen, dass wir uns seit Beginn der Corona Pandemie sehr intensive Gedanken um die Besuchseinschränkungen gemacht haben. Zu jedem Zeitpunkt haben wir sehr genau abgewogen, wie wir die uns anvertrauten BewohnerInnen am besten schützen können. Gleichwohl brachte dieser Schutz stets auch erhebliche Einschnitte in der Kontaktaufnahme und dem „sich Nahe sein“ mit sich. Soziale Distanz war und ist das Gebot der Stunde. Diese schmerzlichen Einschränkungen haben und stellen uns alle vor erhebliche Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen sieht unsere Konzeption nun die Kontaktaufnahme, auch ohne Mundschutz, vor und genügt gleichermaßen den rechtlichen Bestimmungen sowie der damit einhergehenden Distanzregelungen. Wir haben in allen unseren Einrichtungen Besucherfenster oder Besucherräume eingerichtet. 

Ihnen bietet Sich damit ab sofort die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache mit der Einrichtungsleitung einen Besuchstermin zu vereinbaren. Mit Hilfe der vorherigen Absprache können wir koordinieren und sicherstellen, dass immer nur ein/eine BewohnerIn von einem Angehörigen besucht wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Besuche auf eine Person am Tag und maximal für den Zeitraum von einer Stunde beschränkt sind. Da alle Einrichtungen unter dem Dach der Friedenswarte unterschiedliche räumliche Voraussetzungen mit sich bringen erläutern Ihnen die Einrichtungsleitungen gerne das entsprechend gültige Vorgehen. 

Auf Grundlage der zweiten Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen der Pflege nach den §§ 4 und 5 des LWTG bitten wir Sie, sich vor dem Besuch bei Ihren Angehörigen in die Bereitgelegte Liste einzutragen. Diese dient der Nachvollziehbarkeit der Kontaktpersonen und ist zwingende Voraussetzung für die Besuchsmöglichkeit. Bei Auftreten einer Infektion wird diese Liste an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, um potenzielle Kontaktketten nachvollziehen zu können. Daher sind Sie gehalten, jeden Punkt der Liste vollständig auszufüllen. Zusätzlich bitten wir Sie eine Versicherung abzugeben, dass Sie zum Zeitpunkt Ihres Besuches keine Anzeichen einer Coronainfektion haben. Ferner bestätigen Sie, dass Sie keinen Kontakt zu einem Covid-19-Patienten gemäß der Kontaktklassifikation der RKI-Richtlinien der Kategorie 1 und 2, in den letzten 14 Tagen hatten. Hierzu haben wir Ihnen in den Anlagen zu diesem Schreiben die Grafik zur Ermittlung der Kontaktpersonen gemäß der RKI-Richtlinien angefügt. 

Für den Zeitraum der Besuche bitten wir Sie eindringlich, zu Ihrem eigenen und zum Schutz unserer BewohnerInnen, die nachfolgenden Regeln zu jeder Zeit konsequent und ohne Abweichungen einzuhalten: 

  • Bitte kommen Sie nur dann zu Besuch, wenn Sie frei von den allgemein bekannten Corona Symptomen sind. Diese sind beispielsweise: 
    • Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Atemwegserkrankungen, Durchfall, Geschmaksverlust. 
  • Bitte desinfizieren Sie sich vor dem Betreten des Besuchsraums die Hände. 
  • Bitte wahren Sie zu jeder Zeit den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m 
  • Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zu anderen Bewohnern auf 
  • Für die Dauer der Besuche darf keinerlei körperlicher Kontakt wie beispielsweise Umarmungen, Küsse, Handschütteln, Streicheln oder ähnliches stattfinden. 
  • Wir bitten Sie keine Lebensmittel wie Kuchen oder ähnliches für Ihre Angehörigen mitzubringen. Gerne stellen wir Ihnen für Ihren Besuch Kaffee/Tee oder Wasser zur Verfügung. Lassen Sie diese bitte nach Ihrem Besuch auf dem Tisch stehen. Wir verräumen die Gedecke gerne nach Ihrem Besuch für Sie. 
  • Jeder Besuchstermin muss zwingend telefonisch mit der Einrichtungsleitung oder Ihrer Vertretung im Rahmen der Dienstzeit von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr von Montag bis Freitag abgestimmt werden. Wir bitten Sie von Terminabstimmungen mit den Kolleginnen und Kollegen auf Station abzusehen. 
  • Die Einrichtungsleitungen oder Stellvertretungen sind unter nachfolgenden Telefonnummern zu erreichen: 
    • Haus Sonnenblick: Herr Dennis Grahn; Telefon: 02620/953920
    • Georg Vömel Haus: Herr Miguel P. Prada; Telefon 02603/602140 
    • Haus Hohe Lay: Frau Karin Quirmbach; Telefon 02604/976101 
  • Unangemeldete Besuche dürfen nicht stattfinden. 
  • Die Besuchszeit ist auf maximal einen Besucher pro Bewohner/pro Tag auf eine Stunde beschränkt. 
  • Derzeit können wir aus organisatorischen Gründen aktuell noch keine Besuche an den Wochenenden zulassen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Wir arbeiten gerade daran die notwendigen personellen Ressourcen hierfür bereit stellen zu können. 

Unabhängig von dieser Besuchsregelung stehen Ihnen selbstverständlich die bekannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon und Skype weiter zur Verfügung. 

Wir wissen, dass auch dieser erste Schritt für Besuche mit Einschränkungen verbunden ist. Dennoch hoffen wir alle, dass wir hiermit wesentliche Schritte zu einem kontaktförderlichen Alltag machen können. 

Selbstredend informieren wir Sie zeitnah über neue Entwicklungen und die Wahrnehmung weiterer Möglichkeiten, sobald diese absehbar sind. 

Wie auch in der Vergangenheit können Sie sich gerne bei weiteren Ideen, Anregungen, Fragen oder Unklarheiten an Torsten.Hommrich@Stiftung-friedenswarte.de wenden oder Ihre Einrichtungsleitung kontaktieren. 

Wir wünschen Ihnen weiterhin für diese außergewöhnliche Zeit viel Kraft, Gesundheit und Gottes Segen! 

Pfarrerin Angelika Meder – Ostergottesdienste online

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Karfreitag

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Ostersonntag

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Altenseelsorgerin Angelika Meder zu den Folgen der Covid19-Pandemie

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Aktuelle Informationen – COVID-19 Virus (Coronavirus)

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Sehr geehrte Angehörige, Besucher und Gäste,

wie Sie der aktuellen Medienberichtserstattung entnehmen können, breitet sich das COVID-19 Virus (Coronavirus) derzeit auch in Deutschland weiter aus. Als öffentliche Einrichtung und mit Blick auf unseren Versorgungsauftrag, stehen wir gegenüber unseren Bewohnerinnen und Bewohnern im besonderen Maße in Verantwortung. Denn wie Sie selbst wissen versorgen, betreuen und pflegen wir zum Teil schwerstkranke Menschen. Gerade diese Menschen sind von der Gefahr, die von dem Coronavirus ausgeht, besonders betroffen.

Um eine Ansteckung in unseren Einrichtungen möglichst zu vermeiden, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Aus diesem Grund sind Besuche in unseren Einrichtungen ab sofort und bis auf weiteres leider nicht gestattet. Dadurch wird das Risiko einer Ansteckung und Ausbreitung auf Bewohner und Mitarbeiter minimiert.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer digitalen Möglichkeit um auch den visuellen Kontakt möglichst zeitnah wiederherzustellen. Dazu informieren wir Sie an dieser Stelle. Natürlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich telefonisch nach Ihren Angehörigen zu erkunden.

Wir danken herzlich für Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten im Umgang zögern Sie nicht die Einrichtungsleitung zu kontaktieren.