Angehörigeninformation zum Corona-Virus vom 28.10.2020
Sehr geehrte Angehörige,
Sehr geehrte BetreuerInnen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wenden wir uns mit einem erneuten Informationsschreiben an Sie. Wie in unserem letzten Informationsschreiben kurz angeschnitten steigen deutschlandweit die Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus drastisch an. Auch in den beiden Landkreisen Rhein Lahn und Westerwald steigen die Inzidenzwerte stetig an. Nach Maßgabe des MSAGD (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz) in Zusammenarbeit mit dem LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) wurde ein Stufenplan entwickelt. Dieser baut sich wie folgt auf:
Stufe 1: „Einrichtungen mit Erkrankungen oder Verdachtsfällen der Kategorie I und II einer SARS-COV-2-Infektion bei Bewohnerinnen und Bewohnern und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“.
Stufe 2: „Einrichtungen ohne Erkrankungen und Verdachtsfälle der Kategorie I und II einer SARS-COV-2-Infektion, aber mit hohem Infektionsgeschehen im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt1 “, wobei das Infektionsgeschehen hier nicht punktuell auf ein Geschehen begrenzt ist. Einschränkende Maßnahmen in Stufe 2 können nur aufgrund behördlicher Feststellung des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt umgesetzt werden.
Stufe 3: „Einrichtungen ohne Erkrankung und Verdachtsfälle einer SARS-COV-2-Infektion und ohne hohes Infektionsgeschehen im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt“.
Dieser Stufenplan ist von den Einrichtungen der stationären Langzeitpflege entsprechend zur Anwendung zu bringen, wenn sich das Infektionsgeschehen in den Landkreisen verändert. In den Handlungsstatuten ist unter anderem beschrieben, dass die Einrichtungen fortlaufend eine Risikobewertung bezogen auf die Inzidenzwerte durchführen. Infektionsfälle oder Verdachtsfälle der Kategorie I und II muss der Träger bzw. die Leitung der Einrichtung an das Gesundheitsamt melden. Ebenso berät das Gesundheitsamt gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung, abhängig vom Infektionsgeschehen in und außerhalb der Einrichtung (im Landkreis, der kreisfreien Stadt), ob und wenn ja welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Alle Regelungen zu Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Husten-Nies-Etikette, Hände-Desinfektion sind unbedingt und stets einzuhalten. Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sowie COVID-19-Infizierte dürfen die Einrichtung nicht betreten. Zur Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens sind entsprechende Register mit den Angaben zu den Besucherinnen und Besuchern zu führen und gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben für vier Wochen aufzubewahren.
In den vergangenen Tagen ist der Inzidenzwert im Westerwaldkreis auf über 80 angestiegen und wird damit in der Karte des MSAGD rot angezeigt. Ebenso stellt sich die Lage im Rhein Lahn Kreis dar. Es ist zu befürchten, dass die Inzidenzzahlen noch weiter ansteigen werden.
Die uns anvertrauten Menschen sind allesamt der Gruppe der Hochrisikopatienten zuzuordnen. In diesem Bewusstsein treten wir und unsere Kolleginnen und Kollegen jeden Tag dafür ein, die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen und ihnen die bestmögliche Betreuung und Versorgung zukommen zu lassen. Leider bedeutet dies mit Blick auf die gegenwärtige Situation auch, dass wir deutlich abwägen müssen, wie wir mit möglichen Infektionsrisiken für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen, umgehen.
Hierfür wurden Pandemie-Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die dem jeweiligen Stufenplan und den damit verbundenen Entwicklungen im jeweiligen Landeskreis angepasst werden müssen. Der Grad der Schutzstufe kann auf der Seite des Robert-Koch Instituts Covid-19-Dashboard eingesehen werden.
Nach Abstimmung mit dem Zuständigen Gesundheitsamt in Montabaur sowie auch der BP LWTG bitten wir Sie nochmals eindringlich für den Zeitraum der Besuche, zu Ihrem eigenen und zum Schutz unserer BewohnerInnen und KollegInnen, die nachfolgenden Regeln zu jeder Zeit konsequent einzuhalten.
Die Nachfolgenden Schutzmaßnahmen sind entsprechend als aufeinander aufbauend zu betrachten. Dies bedeutet, dass die Schutzmaßnahmen in der Warnstufe gelb sind entsprechend auch in der Warnstufe Orange einzuhalten. Die Schutzmaßnahmen in Warnstufe Gelb und Orange behalten ihre Gültigkeit stets fortlaufend dann auch in Warnstufe rot und so weiter.
Besuchsregeln entsprechend des Stufenplans bei „Neuinfektionen von 50 infizierten pro 100 000 Menschen in den letzten 7 Tagen“:
Gelb (Warnstufe)
- Bitte kommen Sie nur dann zu Besuch, wenn Sie frei von den allgemein bekannten Corona Symptomen sind. Diese sind beispielsweise:
- Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Atemwegserkrankungen, Durchfall, Geschmacks- oder Geruchsverlust, trockener Husten.
- Bitte tragen Sie während des kompletten Besuches auch im Bewohnerzimmer eine FFP2-Maske
- Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Einrichtung die Hände.
- Bitte wahren Sie zu jeder Zeit den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m
- Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zu anderen Bewohnern auf
- Bitte achten Sie darauf, dass Besuche nur im Bewohnerzimmer, im Besucherraum oder im Außenbereich stattfinden dürfen. Der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen wie Speisesaal, Aufenthaltsbereiche oder Dienstzimmer ist nicht gestattet.
- Bitte begeben Sie sich auf direktem Weg auf das Zimmer Ihrer Angehörigen
- Sollten Sie Gesprächsbedarf mit den Pflegekräften haben, bitten wir Sie, sich über die Rufanlage bemerkbar zu machen.
- Für die Dauer der Besuche darf keinerlei körperlicher Kontakt wie beispielsweise Umarmungen, Küsse, Handschütteln, Streicheln oder ähnliches stattfinden.
- Die Besuchszeit ist auf maximal zwei Besucher pro Bewohner/pro Tag beschränkt.
Orange (Gefahrenstufe) Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen:
- Vor Besuchsantritt bitten wir Sie, sich über die Klingel am Eingangsbereich zu melden oder im Vorhinein einen Termin abzustimmen. Hierzu wenden Sie sich gerne an unser Bewohnerbüro. Bitte bringen Sie einen kleinen Moment Geduld an der Eingangstüre mit, die Kolleginnen und Kollegen öffnen Ihnen zeitnah!
Rot (Alarmstufe) Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen:
- Besuchszeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für Berufstätige bis zusätzlich 18-19 Uhr
- An den Wochenenden 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Dunkelrote Stufe
- Wir informieren über weitere Maßnahmen.
Unabhängig von diesen Besuchsregelungen stehen Ihnen selbstverständlich die bekannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Telefon und Skype weiter zur Verfügung. Selbstredend informieren wir Sie zeitnah über neue Entwicklungen sobald diese absehbar sind.
Wie auch in der Vergangenheit können Sie sich gerne bei weiteren Ideen, Anregungen, Fragen oder Unklarheiten an Torsten.Hommrich@Stiftung-friedenswarte.de wenden oder Ihre Einrichtungsleitung kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen weiterhin für diese außergewöhnliche Zeit viel Kraft, Gesundheit und Gottes Segen!
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Hommrich
Geschäftsbereichsleitung