Sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte BetreuerInnen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Pandemie und damit einhergehenden Ein- und Beschränkungen, haben uns alle in vergangenen Monaten sehr gefordert. Erlassene Verordnungen und Maßnahmen verfolgten das Ziel, unsere Mitmenschen und jeden von uns persönlich, vor Wirkungen und Folgen einer COVID-19-Infektion zu schützen. Allerdings hatten diese Maßnahmen auch weitreichende Konsequenzen für unser tägliches Leben und unser Miteinander.
Mit Blick auf die gegenwärtige Situation lässt sich grundsätzlich beobachten, dass die Zahl der Infektionen in Rheinland-Pfalz insgesamt zurückgegangen ist. Dies ist sicherlich auf das umsichtige gesellschaftliche Handeln eines jeden Einzelnen von uns zurückzuführen. Daher kann mit Stand von heute in einer ersten Zwischenbilanz festgestellt werden, dass die Maßnahmen und Verordnungen, dank unser aller Mitwirkung, erfolgreich umgesetzt wurden. Denn alle Verordnungen und Maßnahmen sind von den Menschen, die durch diese betroffen sind und diese befolgen, abhängig.
Nach nunmehr vier Monaten der Distanz, werden die Einschränkungen und Restriktionen seitens der politischen Vertreter zunehmend gelockert. Dies führt uns mit rasanten Schritten ein Stück weit zu unserer gewohnten Normalität und Gemeinschaft zurück. Auch wir sind von diesen Lockerungen betroffen und freuen uns, über eine sehr deutliche Reduzierung der für uns geltenden Maßnahmen hinsichtlich der Besuchsmöglichkeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Dennoch darf bei all der Freude, die damit einhergeht, nicht vergessen werden, dass das Virus noch da ist!  Alle Maßnahmen, die in unseren Einrichtungen umgesetzt wurden, haben bis zum heutigen Tag einen Beitrag dazu geleistet, dass wir keinen positiv auf COVID 19 getesteten Fall in unseren Einrichtungen verzeichnen mussten. Wenn wir den Blick nun nach vorne richten, wollen wir alle, dass dem so bleibt. Allerdings will angemerkt werden, dass zunehmenden Lockerungen auch höhere Eigenverantwortung folgt. Daher ist es an uns allen, weiterhin mit größter Sorgfalt gemeinsam unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin wirksam zu schützen.
Durch die neue Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 26. Juni 2020 werden die Besuchs- und Ausgangsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich gelockert. Die neue Landesverordnung tritt somit am 01. Juli 2020 für die Dauer von zwei Monaten in Kraft.
Wir wissen alle, dass sowohl ein Infektionsgeschehen in der unmittelbaren kommunalen Umgebung der Einrichtung oder gar ein Infektionsgeschehen in einer Einrichtung selbst, die Lockerungen sofort wieder zugunsten eines maximal gebotenen Infektionsschutzes aufgehoben werden können.
Somit appellieren wir an jeden Besucher und jede Besucherin in unserer Einrichtung stets und zu jeder Zeit die gebotenen Hygienerichtlinien und Abstandsregelungen einzuhalten. Wir bitten Sie weiter an der Eingangstür zu unserer Einrichtung zu klingeln. Sie werden dann von einer Kollegin oder einem Kollegen abgeholt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nun nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings möchten wir Sie dennoch dazu anhalten und darum bitten Ihre Besuche vorher anzukündigen. Hiermit ermöglichen Sie uns und unseren Kolleginnen und Kollegen eine bessere Organisation. Schon jetzt danken wir Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Zusammenfassende Besuchsänderungen der neuen LVO sind:
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen täglich zwei Besucherinnen und Besucher empfangen.
  • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, in separaten Besucherräumen sowie in Gartenanlagen und Außenbereichen zulässig.
  • Alle Besucher müssen weiterhin die Versicherung zur Symptomfreiheit ausfüllen.
  • Besucherinnen und Besucher müssen sich auf direktem Weg, unter Vermeidung von weiterem Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu den Bewohnerzimmern, den Besucherräumen oder der Gartenanlagen und den Außenbereichen begeben. Wir wissen, dass dieser Punkt für alle eine Herausforderung darstellt, bitten Sie aber dennoch um dessen Beachtung.
  • Besucherinnen und Besucher müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen beachten und umsetzen. Dies gilt insbesondere für das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung, die ordnungsgemäße Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu der zu besuchenden Bewohnerin oder zu dem zu besuchenden Bewohner.
  • Besuche von Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit erkennbaren Atemwegsinfektionen sowie Kontaktpersonen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit. Bleiben Sie gesund!